Jörg Ertelt
Experte für technische und elektronische Dokumentation.
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Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Beratung und Coaching bei der CE-Kennzeichnung und das Erstellen technischer Dokumentationen.
Dies ist eine Präsenz-Veranstaltung. Buchen Sie das Seminar als virtuelle Schulung und sparen Sie sich Reisekosten und den Reiseaufwand. Alle Inhalte werden so vermittelt, wie im Präsenzseminar.
Modulares Seminar
Sichere Maschinen konstruieren und bauen, Haftungsrisiken minimieren!
Obwohl Hersteller die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG seit 29.12.2009 anwenden müssen, besteht bei der Umsetzung der neuen Vorgaben weiterhin Informationsbedarf. Der Teufel steckt meist im Detail.
Im ersten Modul dieser Seminarreihe führen wir Sie am Beispiel eines Montageautomaten durch die neue Maschinenrichtlinie. Hierbei gehen wir auch auf die Betriebsanleitung und Risikobeurteilung ein. Gemeinsam erarbeiten Sie im Seminar, wie ein Produkt nach der Maschinenrichtlinie eingestuft wird und welche Anforderungen sich hierdurch für die sichere Konstruktion und Bau ergeben. Sie führen Fallunterscheidungen durch und prüfen, ob anschließend eine CE-Kennzeichnung notwendig ist oder nicht.
Die Unterlagen enthalten ausführliche Antworten auf die zehn meistgestellten Fragen zu folgenden Themengebieten:
Zusätzlich erhalten Sie nützliche Quellen, z.B. für den kostenlosen Bezug von europäischen Richtlinien und Leitfäden sowie Übersichten zu aktuellen Normenlisten im Amtsblatt der Europäischen Union und viele mehr. Gerade diese Quellen unterstützen Sie bei der effizienten und rechtskonformen Durchführung der CE-Kennzeichnung von Maschinen.
Vorstellung der Maschine
Die Inhalte der beiden Seminartage werden am Beispiel einer Maschine (Montageautomat) konkretisiert. Damit dies gelingt, wird Ihnen bei Seminarbeginn die zu betrachtende Maschine vorgestellt. An dieser Maschine werden dann die Herstellerpflichten in Bezug auf die Maschinenrichtlinie umgesetzt und erläutert.
Besprechung wichtiger Begriffe
CE-Kennzeichnung, Produkt, Produktsicherheit, Produkthaftung, Hersteller, Betreiber, Inverkehrbringen, in Betrieb nehmen, wesentliche Veränderung, bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, Konformitätsbewertung
Maschinenrichtlinie
Übersicht über grundlegende harmonisierte Normen (A-, B- und C-Normen)
Herstellerpflichten bei einer Maschine (Montageautomat)
Maschinenrichtlinie, Artikel 5: Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
Gesamtheit von Maschinen
Wesentliche Veränderung von Maschinen
Nützliche Quellen für Ihre Recherche
Dieses Seminar wird vom VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme:
Hersteller von Maschinen und verketteten Maschinenanlagen, Fach- und Führungskräfte in Konstruktion (mechanische/elektrische), Forschung, Entwicklung und Qualitätsmanagement, Projektingenieure, Steuerungsbauer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter in Unternehmen, die Betriebsmittel wie Maschinen für den Eigengebrauch konstruieren und bauen, Vertreter der Berufsgenossenschaften, Marktaufsichtsbehörden und technischen Überwachungsinstitutionen
Ø Bewertung zu „Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt – Modul 1: Richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung von Maschinen“
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Referent
Experte für technische und elektronische Dokumentation.
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Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Beratung und Coaching bei der CE-Kennzeichnung und das Erstellen technischer Dokumentationen.
Sichere Maschinen konstruieren und bauen, Haftungsrisiken minimieren!
In nur einem Tag zum Experten der CE-Kennzeichnung werden!