Jeder Mitarbeiter, der elektrotechnische Arbeiten ausführen und überwachen darf, wird als Elektrofachkraft (EFK) bezeichnet. Dass diese Personen eine geeignete fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen benötigt, um die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen sowie die vom Strom ausgehenden Gefahren erkennen und vermeiden zu können, legen die europäische Norm DIN EN 50110-1:2014 sowie die deutsche DGUV Vorschrift 3 fest.
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So erfüllen Sie Schutzziele unter Berücksichtigung der DIN VDE 0100-718, DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0108-100, DIN EN 1838, sowie ASR A3.4/7 und ASR A2.3!
Halten Sie sich mit dieser Jahresunterweisung für Ihre verantwortungsvollen Aufgaben als Elektrofachkraft immer auf dem neuesten fachlichen und sicherheitstechnischen Stand rund um die Elektromobilität!